Führerschein mit 17

Ab sofort ist der Modellversuch "Fahren mit 17" auch in Baden-Württemberg eingeführt.
Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung bereits ab 17 Jahren
Auto fahren, allerdings nur mit Begleitperson. Diese muß in die Prüfbescheinigung
eingetragen sein.

Der Schüler kann im Rahmen des begleiteten Fahrens keine Doppelklasse beantragen,
sondern nur die Klasse B oder BE. Bei der Antragsstellung muß die Begleitperson bereits
angegeben werden.

Der Schüler darf bereits mit 16 1/2 Jahren die Ausbildung beginnen.
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist zwingend notwendig !
Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Klasse B.

3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische
und 1 Monat zuvor die praktische Prüfung abgelegt werden.

Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17.Lebensjahres eine
befristete Prüfbescheinigung mit der er in der BRD Auto's mit Begleitung fahren darf.

Anmeldungen sind ab sofort möglich ! Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Gerne stehen
wir Ihnen für weitere Fragen auch per Email zur Verfügung.

Kontakt Hauptstelle:
Werderstraße 14
79379 Müllheim
Tel. 07631 / 9 360 390
Fax 07631 / 9 387 817
Theorie Unterrichtszeiten:
Montag 18:30 - 20:00 Uhr
Dienstag 18:30 - 20:00 Uhr
Mittwoch 18:30 - 20:00 Uhr
Donnerstag 18:30 - 20:00 Uhr

Klassenspezifischer Ausbildungsstoff:
LKW und Zweirad, Samstag ab 9.00 Uhr
Öffnungszeiten und
persönliche Beratung:

Mo - Do 13:00 bis 18:30 Uhr
Freitag: Geschlossen
und nach telefonischer Absprache