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Führerschein mit 17 Ab sofort ist der Modellversuch "Fahren mit 17" auch in Baden-Württemberg eingeführt. Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung bereits ab 17 Jahren Auto fahren, allerdings nur mit Begleitperson. Diese muß in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Der Schüler kann im Rahmen des begleiteten Fahrens keine Doppelklasse beantragen, sondern nur die Klasse B oder BE. Bei der Antragsstellung muß die Begleitperson bereits angegeben werden. Der Schüler darf bereits mit 16 1/2 Jahren die Ausbildung beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist zwingend notwendig ! Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Klasse B. 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische und 1 Monat zuvor die praktische Prüfung abgelegt werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17.Lebensjahres eine befristete Prüfbescheinigung mit der er in der BRD Auto's mit Begleitung fahren darf. Anmeldungen sind ab sofort möglich ! Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen auch per Email zur Verfügung. |
Kontakt Hauptstelle:
Werderstraße 14 79379 Müllheim Tel. 07631 / 9 360 390 Fax 07631 / 9 387 817 |
Theorie Unterrichtszeiten:
Montag 18:30 - 20:00 Uhr Dienstag 18:30 - 20:00 Uhr Mittwoch 18:30 - 20:00 Uhr Donnerstag 18:30 - 20:00 Uhr Klassenspezifischer Ausbildungsstoff: LKW und Zweirad, Samstag ab 9.00 Uhr
Öffnungszeiten und
persönliche Beratung: Mo - Do 13:00 bis 18:30 Uhr Freitag: Geschlossen und nach telefonischer Absprache |